Batteriegesetzhinweise
Batteriegesetzhinweise
Hinweis nach dem Batteriegesetz (BattG)
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder batteriebetriebenen Geräten sind wir verpflichtet, dich auf Folgendes hinzuweisen:
- Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Du bist gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien einer geeigneten Sammelstelle zuzuführen.
- Eine Rückgabe von Altbatterien an uns ist nicht möglich. Bitte nutze die öffentlichen Rückgabestellen in deiner Nähe (z. B. kommunale Sammelstellen oder der Handel).
Chemische Kennzeichnungspflicht
Unter bestimmten Bedingungen können Batterien mit chemischen Symbolen gekennzeichnet sein. Diese weisen auf enthaltene Schadstoffe hin:
- Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
- Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
- Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Rückgabe und Entsorgung
Bitte entsorge gebrauchte Batterien ausschließlich über die dafür vorgesehenen Sammelstellen. Eine Rücknahme durch uns erfolgt ausdrücklich nicht.
Gesetzliche Grundlage
Diese Hinweise erfolgen gemäß § 18 Batteriegesetz (BattG). Die ordnungsgemäße Rückgabe trägt dazu bei, Umwelt- und Gesundheitsschäden durch Schadstoffe in Batterien zu vermeiden.
Weitere Informationen findest du unter www.batteriegesetz.de.